Versicherung beim Inlineskaten

Inline-Skaten & Haftpflicht

Inlineskating wird immer stärker zum Freizeitvergnügen der Deutschen. Aber auch als Fortbewegungsmittel werden die Rollen angeschnallt. Gerade unbeholfene Skater stellen vor allem im Straßenverkehr eine deutliche Gefahr dar. Wer als Fahrradfahrer oder Autofahrer ausweichen muss, kann schnell einen hohen Schaden erleiden. Viele der Verkehrsteilnehmer auf Rollen wissen dann gar nicht, ob sie überhaupt in einem solchen Fall versichert sind - andere können sogar mit Bestimmtheit sagen, dass sie nicht versichert sind.

Wer dagegen eine normale Haftpflichtversicherung hat, kann aufatmen. Diese Versicherung kommt für die Fremdschäden auf. Doch immerhin noch 30 Prozent aller Deutschen haben keine Haftpflicht, und einige von ihnen wagen sich dennoch auf die Rollen.

Was ist, wenn ich verkehrswidrig fahre?

Grundsätzlich kommt die Versicherung auch dann für Schäden auf, wenn man sich verkehrswidrig verhält. Die Haftplichtversicherung ist gerade dafür da, gerechtfertigte Ansprüche der geschädigten Personen zu erfüllen. Eine Einschränkung besteht dann, wenn absichtlich ein Schaden herbeigeführt wird: Wer einen bestimmten Passanten umfahren will, ist natürlich nicht versichert.

Das heißt aber noch nicht, dass der Versicherte sorglos gegen die Verkehrsregeln verstoßen kann. Ganz anders sieht es nämlich aus, wenn man auf Inline-Skates selbst verletzt wird. Hat man an dem Unfall durch sein verkehrswidriges Verhalten Mitschuld, kann der Anspruch, den man gegen den Unfallverursacher hat, gekürzt werden. Dabei kommt es ganz auf die Höhe der Mitschuld an, so dass unter Umständen der Anspruch nahezu vollständig entfallen kann.

Wie lange sind Kinder mitversichert?

Grundsätzlich schützt die Haftpflicht auch den Ehegatten und die minderjährigen Kinder, egal ob es sich um leibliche Kinder oder um Stief-, Adoptiv-, oder Pflegekinder handelt. Der Versicherungsschutz endet mit der Heirat des Kindes oder mit dessen Volljährigkeit. Befindet sich das unverheiratete Kind dann aber noch in der Schule oder in der sich daran anschließenden Berufsausbildung, genießt es weiter Versicherungsschutz. Dieser endet dann mit Abschluss der Lehre oder des Studiums.

Inline-Skaten im Urlaub

Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung gilt auch im Ausland. Insoweit können auch im Urlaub beruhigt die Inline-Skates benutzt werden. Bei einer längeren Abwesenheit von mehr als einem Jahr müssen jedoch besondere Vereinbarungen getroffen werden.

Behauptete Schäden

Wer mit Inline-Skates stürzt und zum Beispiel an einem Auto landet, kann auch mit der Situation konfrontiert werden, dass er für angebliche Schäden aufkommen soll, die er gar nicht verursacht hat. Hier wird durch die Haftpflichtversicherung eine Überprüfung der Berechtigung des Geschädigten übernommen. Sollte es zum Rechtsstreit kommen, bietet die Haftpflicht insoweit Rechtsschutz.

Eigene Schäden

Verursacht man einen Unfall und erleidet dabei einen Schaden, kommt die Haftpflichtversicherung für diese Schäden nicht auf. Sie deckt nur die Fremdschäden. Um sich gegen eventuelle Kosten der eigenen Heilbehandlungen abzusichern, bedarf es einer privaten Unfallversicherung.

Schäden von nahen Angehörigen

Wer mit der ganzen Familie skatet muss aufpassen: Wer bei nahen Angehörigen (zum Beispiel Ehegatten oder minderjährigem Kind) einen Schaden anrichtet, ist nicht versichert.

Quellennachweis

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Friedrichstraße 191
10117 Berlin
Tel.: 030 - 20 20 50 00
http://www.gdv-online.de/